Ab dem 1. Januar 2026 führt das deutsche Gesundheitswesen eine grundlegende technische Änderung in der Telematikinfrastruktur (TI) ein. Die bisher eingesetzte RSA-Verschlüsselung (RSA2048) ersetzt das System durch die modernere ECC-Verschlüsselung (Elliptic Curve Cryptography). Diese Umstellung gilt verpflichtend für alle Arztpraxen mit TI-Anbindung. Ohne rechtzeitige Anpassung stehen zentrale digitale Anwendungen der Telematikinfrastruktur nicht mehr zur Verfügung.
Warum die TI-Verschlüsselung umgestellt wird
Die TI-Verschlüsselung ist Teil einer langfristigen Sicherheitsstrategie im Gesundheitswesen. Zwar nutzen viele Systeme RSA-basierte Verfahren weiterhin sicher, doch steigende Rechenleistungen und neue Angriffsszenarien setzen diesen Verfahren Grenzen.
Die ECC-Verschlüsselung erreicht bei vergleichbarem Sicherheitsniveau kürzere Schlüssel, arbeitet effizienter und skaliert besser. Ziel ist es, sensible Gesundheitsdaten dauerhaft zu schützen und die Telematikinfrastruktur technisch zukunftssicher aufzustellen. Die gematik definiert die Vorgaben zur Migration und setzt sie bundesweit um.
Wen betrifft die neue TI-Verschlüsselung?
Die neue TI-Verschlüsselung betrifft alle medizinischen Einrichtungen, die digitale Anwendungen der Telematikinfrastruktur einsetzen. Dazu gehören insbesondere vertragsärztliche Praxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutische Praxen sowie medizinische Versorgungszentren (MVZ).
Nur mit der Umstellung auf ECC können diese Einrichtungen auch ab 2026 an der TI teilnehmen und gesetzlich vorgeschriebene digitale Anwendungen weiterhin nutzen.
Welche TI-Komponenten müssen angepasst werden?
Damit Arztpraxen ihre TI-Anbindung auch nach dem 1. Januar 2026 nutzen können, benötigen alle zentralen technischen Komponenten ECC-Fähigkeit. Dazu zählen der Konnektor als Schnittstelle zur TI, das eingesetzte Praxisverwaltungssystem (PVS) sowie die KIM-Dienste für die sichere digitale Kommunikation.
Erst eine angepasste TI-Anbindung ermöglicht weiterhin die Nutzung digitaler Anwendungen wie eRezept, eAU oder der elektronischen Patientenakte (ePA). Ab dem Stichtag akzeptiert die TI für diese Komponenten keine RSA-basierten Verschlüsselungsverfahren mehr. Mit der Umstellung strebt das Gesundheitswesen einen vollständig auf ECC basierenden Betrieb der Telematikinfrastruktur an.
Wichtige Fristen im Überblick
Für Arztpraxen gelten verbindliche zeitliche Vorgaben im Zusammenhang mit der neuen TI-Verschlüsselung:
- Bis 31.12.2025
Praxen müssen Konnektoren, Praxisverwaltungssysteme (PVS) und KIM-Dienste aktualisieren oder bei auslaufenden Zertifikaten austauschen. - Bis 30.06.2026
Für elektronische Heilberufsausweise (eHBA) und SMC-B gilt eine verlängerte Austauschfrist. - Bis 31.12.2026
Bestimmte Gerätekarten in stationären Kartenterminals (gSMC-KT) müssen Praxen erneuern.
Wer diese Fristen nicht einhält, riskiert Einschränkungen oder den vollständigen Ausfall der Nutzung der Telematikinfrastruktur.
Welche Folgen drohen ohne Umstellung?
Ohne den rechtzeitigen Umstieg auf ECC-fähige TI-Komponenten verlieren Praxen den Zugriff auf zentrale digitale Anwendungen der Telematikinfrastruktur. Dazu zählen das Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), der Versand und Empfang von KIM-Nachrichten sowie die Nutzung von eRezept, eAU und elektronischer Patientenakte (ePA).
Auch qualifizierte elektronische Signaturen lassen sich dann nicht mehr erstellen. Solche Ausfälle beeinträchtigen den Praxisbetrieb spürbar und schränken den digitalen Arbeitsalltag erheblich ein.
Empfehlungen der zuständigen Stellen
Kassenärztliche Vereinigungen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung raten Arztpraxen, ihre TI-Komponenten frühzeitig prüfen zu lassen und sich rechtzeitig mit den jeweiligen Anbietern abzustimmen. So lassen sich technische Ausfälle und Unterbrechungen im Praxisbetrieb zum Jahreswechsel 2025/2026 vermeiden.
Fazit
Die neue TI-Verschlüsselung auf Basis von ECC bildet eine verbindliche Grundlage für die weitere Nutzung digitaler Anwendungen im Gesundheitswesen. Für Arztpraxen bedeutet das, sich frühzeitig zu informieren, relevante Fristen im Blick zu behalten und die eigene TI-Ausstattung rechtzeitig zu prüfen. Wer rechtzeitig handelt, stellt sicher, dass der Praxisbetrieb auch ab Januar 2026 ohne Einschränkungen weiterläuft.




