Barrierefreiheitsgesetz 2025 – Ist deine Website schon fit?

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  • Ich bin UI/UX-Designerin und konzipiere digitale Produkte so, dass sie klar, logisch und mit guten Gefühl nutzbar sind. Als Online Marketing Managerin denke ich Design, Marketing und Social Media zusammen. Ich achte darauf, dass Nutzerführung, Inhalte und Markenauftritt ein stimmiges Gesamtbild ergeben.

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Barrierefreiheitsgesetz 2025
Barrierefreiheitsgesetz 2025

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Stell dir vor, dein Online-Shop ist wie ein Ladengeschäft. Vor der Tür steht eine Treppe – und ein Viertel deiner potenziellen Kundschaft bleibt draußen stehen, weil sie nicht reinkommen. Klingt absurd? Genau das passiert täglich im Internet – nur dass die „Treppen“ hier aus fehlenden Alternativtexten, schlecht lesbaren Kontrasten und nicht nutzbaren Menüs bestehen.

Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Das heißt: Digitale Barrieren müssen weg. Egal ob Website oder Online-Shop – wenn du Produkte oder Dienstleistungen an Endkunden anbietest, ist Barrierefreiheit keine nette Option mehr, sondern Pflicht.

Was ist das Barrierefreiheitsgesetz?

Das BFSG setzt EU-Vorgaben um und verpflichtet Unternehmen, digitale Inhalte so zu gestalten, dass sie für alle Menschen zugänglich sind – unabhängig von Einschränkungen. Es orientiert sich an den internationalen WCAG 2.1 (Level AA)-Standards und der europäischen Norm EN 301 549.

Wer muss sich jetzt kümmern?

Das Gesetz betrifft alle Unternehmen, die digitale Angebote im B2C-Bereich bereitstellen. Dazu gehören nicht nur die großen E-Commerce-Riesen, sondern auch kleine und mittlere Betriebe mit eigenen Shops oder Buchungsplattformen. Ausnahmen gibt es nur für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und einem Umsatz unter zwei Millionen Euro – und auch nur, wenn sie ausschließlich Dienstleistungen erbringen.

Kurz gesagt: Wenn du etwas online verkaufst, solltest du jetzt genau hinsehen.

Welche Regeln gelten?

Die Anforderungen orientieren sich an den WCAG 2.1 (Level AA) – einer internationalen Richtlinie für digitale Zugänglichkeit. Sie sind in der europäischen Norm EN 301 549 verankert und beinhalten unter anderem:

  • Alternativtexte für Bilder, damit Screenreader sie vorlesen können
  • Hohe Farbkontraste für gute Lesbarkeit
  • Tastaturbedienbarkeit, ohne dass eine Maus nötig ist
  • Klare Struktur mit logischen Überschriften und Listen
  • Einfache Sprache, wo möglich

Das Ziel: Jeder Mensch – unabhängig von Einschränkungen – soll deine Website problemlos nutzen können.

Und wenn du nichts machst?

Wer die Anforderungen ignoriert, riskiert nicht nur Bußgelder und Abmahnungen. Auch dein Markenimage leidet, wenn Kundinnen und Kunden merken, dass sie ausgeschlossen werden. Die Marktüberwachungsbehörden können bei Verstößen schnell reagieren – und die digitale Konkurrenz schläft nicht.

Barrierefreiheit als Chance

Das Barrierefreiheitsgesetz zwingt dich vielleicht zum Handeln – aber es kann auch ein echter Wettbewerbsvorteil sein. Eine barrierefreie Website:

  • erweitert deine Zielgruppe,
  • verbessert deine Nutzererfahrung für alle
  • und sendet ein starkes Signal für Inklusion und moderne Unternehmenswerte.

Gerade in einem umkämpften Markt kann das entscheidend sein, um Kunden zu gewinnen und zu halten.

Seit einem Monat Pflicht – und jetzt?

Einen Monat nach Inkrafttreten des Gesetzes ist klar: Viele Unternehmen haben noch nicht reagiert. Die gute Nachricht: Es ist noch nicht zu spät. Je früher du startest, desto geringer ist das Risiko – und desto eher kannst du von den Vorteilen profitieren.

Wir unterstützen dich dabei, deine Website oder deinen Shop barrierefrei zu machen, die Anforderungen der WCAG 2.1 AA umzusetzen und eine gesetzeskonforme Barrierefreiheitserklärung zu erstellen. So bist du rechtssicher, inklusiv und zukunftsfähig.

Checkliste: Ist deine Website barrierefrei?

  1. Sind alle Bilder mit Alternativtext versehen?
  2. Sind Farbkontraste ausreichend hoch?
  3. Kann die Seite per Tastatur bedient werden?
  4. Ist die Struktur für Screenreader verständlich?
  5. Gibt es eine Barrierefreiheitserklärung?

Über den Autor

  • UI/UX Design, Online Marketing

    Ich bin UI/UX-Designerin und konzipiere digitale Produkte so, dass sie klar, logisch und mit guten Gefühl nutzbar sind. Als Online Marketing Managerin denke ich Design, Marketing und Social Media zusammen. Ich achte darauf, dass Nutzerführung, Inhalte und Markenauftritt ein stimmiges Gesamtbild ergeben.

Ich bin UI/UX-Designerin und konzipiere digitale Produkte so, dass sie klar, logisch und mit guten Gefühl nutzbar sind. Als Online Marketing Managerin denke ich Design, Marketing und Social Media zusammen. Ich achte darauf, dass Nutzerführung, Inhalte und Markenauftritt ein stimmiges Gesamtbild ergeben.

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